Der Singerhof ist ein Bauernhof, der Sie in Apartments mit einer Terrasse oder einem Balkon beherbergt. Ein Garten und kostenfreies Grillzubehör steht Ihnen zur Verfügung. Freuen Sie sich auf kostenfreies WLAN und Parkplätze. Zur Seilbahn Seiser Alm sind es 2,5 km.
Diese Unterkunft im alpinen Stil mit Bergblick bietet Ihnen einen Flachbild-TV und eine Küche mit einem Geschirrspüler. Einige sind zudem mit Parkett ausgelegt. Das Bad ist mit einer Dusche ausgestattet.
Auf Anfrage werden Ihnen auf dem Singerhof jeden Morgen die Brötchen geliefert.
Das Zentrum von Kastelruth liegt knapp 5 Fahrminuten vom Hotel entfernt. Nach St. Ulrich fahren Sie 13 km.
Haustiere sind auf Anfrage erlaubt (ggf. gegen Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder von 2 bis 5 Jahren übernachten für 10 € pro Person und Nacht, wenn sie in einem verfügbaren Zustellbett schlafen.
Kinder von 6 bis 16 Jahren übernachten für 15 € pro Person und Nacht, wenn sie in einem verfügbaren Zustellbett schlafen.
Personen ab 17 Jahren übernachten für 25 € pro Person und Nacht, wenn sie in einem verfügbaren Zustellbett schlafen.
Kinder bis 2 Jahre (einschließlich) übernachten für 8 € pro Person und für den Aufenthalt, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.
Sie können Ihre eigene Bettwäsche und Handtücher mitbringen oder diese in der Unterkunft ausleihen.Eine Zahlung per Überweisung ist vor der Anreise erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung kontaktieren und entsprechende Kontodaten kommunizieren.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.