42 km von Rochexpo entfernt gelegen, bietet die Unterkunft Le Mazot de La Caillère - OVO Network Übernachtungsmöglichkeiten in La Giettaz mit Zugang zu einer Sauna. 32 km von Olympiastadion Albertville entfernt gelegen bietet die Unterkunft einen Garten und kostenlose Privatparkplätze.
Dieses Chalet ist versehen mit 2 Schlafzimmern, 1 Badezimmer, Bettwäsche, Handtüchern, einem Flachbild-TV mit Satellitenkanälen, einem Essbereich, einer voll ausgestatteten Küche und einer Terrasse mit Bergblick.
Ein Abstellraum für Skier ist vor Ort verfügbar und in unmittelbarer Umgebung der Unterkunft Le Mazot de La Caillère - OVO Network gibt es Möglichkeiten zum Skifahren.
Palais de l Ile liegt 44 km von der Unterkunft Le Mazot de La Caillère - OVO Network entfernt, während Chateau d'Annecy 47 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Genf, 67 km von der Unterkunft Le Mazot de La Caillère - OVO Network entfernt.
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 2 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.
Karten für die Buchung akzeptiert
Visa
Mastercard
American Express
Eine Zahlung per Überweisung ist vor der Anreise erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung kontaktieren und entsprechende Kontodaten kommunizieren.
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.