Das Finca La Celada begrüßt Sie in einem Tal umgeben von Pinien und Bergen, eine 10-minütige Fahrt von Moratalla entfernt. Die Unterkunft begrüßt Sie auf einem großen Gelände und bietet Ihnen einen saisonalen Außenpool und kostenfreie Parkplätze.
Jede beheizte Villa verfügt über eine Terrasse mit Grillmöglichkeiten und Bergblick sowie ein eigenes Bad und ein Wohnzimmer mit einem Sofa und einem Holzofen. Die Küchenzeile ist mit einem Kühlschrank, einer Mikrowelle und einer Waschmaschine ausgestattet.
Die Unterkunft verfügt zudem über einen Kinderspielplatz, ein Spielezimmer mit einer Tischtennisplatte, einen Wäscheservice und einen Tourenschalter. Die Villen befinden sich in einem geschützten Bereich für Vögel, unter anderem dem Königsadler.
Haustiere sind erlaubt (ggf. gegen Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Personen ab 0 Jahren übernachten für 15 € pro Person und Nacht, wenn sie in einem verfügbaren Zustellbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.
Bitte teilen Sie dem Finca La Celada Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung bitte das Feld für besondere Anfragen oder setzen Sie sich direkt mit der Unterkunft in Verbindung.
Bettwäsche und Handtücher werden bereitgestellt.Eine Zahlung per Überweisung ist vor der Anreise erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung kontaktieren und entsprechende Kontodaten kommunizieren.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Von einem privaten Gastgeber geführt