Terrazza Oriana


Ss 1, 297 - 16035 ZOAGLI (Liguria, Italien)



Wohnung 60 m²

4 Personen

2 Zimmern

2 Badezimmer
Wlan
Fernsehen
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen
Sofortbestätigung
T
Kontaktsprache
Online seit Oktober 2022
Sofortbestätigung
Lizenznummer : 010067-LT-0231

Gesundheitsinformationen

Diese Einrichtung hat zusätzliche Gesundheits- und Hygienemaßnahmen getroffen, um einen ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten.
Allgemeine Information
Haustiere werden nicht akzeptiert
Ankunft : 16:00 - 20:00
Abfahrt : 10:00
Kostenloser Wlan
Nichtraucher
Fernsehen
Bettwäsche
Handtücher

Parkplatz öffentlich vor Ort kostenlos
Gelegen in Zoagli, in der Region Ligurien, hat die Unterkunft Terrazza Oriana einen Balkon. Mit Meerblick und Gartenblick bietet diese Ferienwohnung den Gästen außerdem kostenloses WLAN.

Diese Ferienwohnung ist ausgestattet mit 2 Schlafzimmern, 2 Badezimmern, Bettwäsche. Handtüchern, einem TV, einer voll ausgestatteten Küche und einer Terrasse mit Stadtblick.

Strand Rapallo liegt 2,3 km von der Unterkunft Terrazza Oriana entfernt, während Strand Spiaggia di Zoagli 2,3 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Genua Cristoforo Colombo, 42 km von der Unterkunft Terrazza Oriana entfernt.
Apartment mit 2 Schlafzimmern (4 Personen)

Ferienwohnung von 60 m²
Terrasse
Separater Eingang
Balkon
Fernsehen
Ventilator
Waschmaschine
Bügeleisen
Bettwäsche
Gartenmöbel
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
2 Einzelbetten

Zimmer 2 :
1 großes Doppelbett

Badezimmer
Ausblick
Meerblick
Stadtblick
Gartenblick
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kein Kinderbett verfügbar.
Kein Zustellbett verfügbar.


Karten für die Buchung akzeptiert Visa Mastercard
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.