Le Verger de Pauline


27 Rue de Chambord - 41250 MASLIVES



Ferienhaus 200 m²

18 Personen

7 Zimmern

4 Badezimmer
Klimatisierung
Wlan
Fernsehen
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen
Sofortbestätigung
L
Kontaktsprache
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Haustiere werden nicht akzeptiert
Ankunft : 17:00 - 20:00
Abfahrt : 08:00 - 11:00
Kostenloser Wlan
Nichtraucher
Fernsehen
Klimatisierung

Parkplatz privat vor Ort kostenlos
Die Unterkunft Le Verger de Pauline mit Gartenblick befindet sich in Maslives, 14 km von Bahnhof Blois und 14 km von Cathédrale Saint-Louis de Blois entfernt. Die klimatisierte Unterkunft ist 4,2 km von Schloss Chambord entfernt und die Gäste profitieren von kostenlosem WLAN und Privatparkplätzen, die vor Ort verfügbar sind.

Dieses Ferienhaus ist eingerichtet mit 7 Schlafzimmern, Flachbild-TV und einer Küche.

Schloss Blois liegt 14 km von der Unterkunft Le Verger de Pauline entfernt, während Schloss Villesavin 15 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Tours Val de Loire, 70 km von der Unterkunft Le Verger de Pauline entfernt.
Haus mit 7 Schlafzimmern (18 Personen)

Ferienhaus von 200 m²
Fernsehen
Klimatisierung
Kinder-/Babybetten
Waschmaschine
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 Einzelbett
,
1 großes Doppelbett

Zimmer 2 :
1 Einzelbett
,
1 großes Doppelbett

Zimmer 3 :
2 Einzelbetten
,
1 Doppelbett

Zimmer 4 :
2 Einzelbetten

Zimmer 5 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 6 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 7 :
1 großes Doppelbett

Ausblick
Gartenblick
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.