Gîte communal


Gîte Salles-Lavalette, 2 pièces, 4 personnes - FR-1-653-177
Le Bourg - 16190 SALLES LAVALETTE



Vermietung 68 m²

4 Personen

1 Zimmer

1 Badezimmer
Haustiere sind erlaubt
Fernsehen
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen
Sofortbestätigung
G
Kontaktsprache
Online seit Oktober 2022
Sofortbestätigung

Gesundheitsinformationen

Diese Einrichtung hat zusätzliche Gesundheits- und Hygienemaßnahmen getroffen, um einen ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten.
Allgemeine Information
Haustiere sind erlaubt
Ankunft : 16:00 - 17:30
Abfahrt : 09:00 - 10:00
Nichtraucher
Fernsehen

Parkplatz privat vor Ort kostenlos
Die Unterkunft Gîte Salles-Lavalette, 2 pièces, 4 personnes - FR-1-653-177 mit Gartenblick befindet sich in Salles-Lavalette, 35 km von Bourdeilles Castle und 37 km von Golfplatz Hirondelle entfernt. Diese Unterkunft bietet Zugang zu einer Terrasse und kostenlosen Privatparkplätzen.

Dieses Ferienhaus verfügt über 1 Schlafzimmer, einen TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einer Mikrowelle sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche.

Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Bergerac, 77 km von der Unterkunft Gîte Salles-Lavalette, 2 pièces, 4 personnes - FR-1-653-177 entfernt.
Ferienhaus (4 Personen)

Ferienhaus von 68 m²
Grill
Terrasse
Separater Eingang
Fernsehen
Kinder-/Babybetten
Waschmaschine
Gartenmöbel
Küche
Badezimmer
Ausblick
Gartenblick
Haustiere sind erlaubt (ggf. gegen Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kein Kinderbett verfügbar.
Kein Zustellbett verfügbar.


Karten für die Buchung akzeptiert Visa Mastercard
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.