Das TATRYSTAY Apartmány Lomnica bietet Unterkünfte zur Selbstverpflegung inmitten des Tatra-Nationalparks. Hier wohnen Sie direkt im Skigebiet Tatranská Lomnica und sind nur 100 m von den Skiliften entfernt. Kostenfrei profitieren Sie von WLAN in allen Bereichen und von den kostenlosen Privatparkplätzen an der Unterkunft.
Alle Unterkünfte im TATRYSTAY Apartmány Lomnica verfügen über ein Wohnzimmer mit einem Sitzbereich, einem Schlafsofa und einem Flachbild-Sat-TV. Hinzu kommen eine komplett ausgestattete Küche mit einem Esstisch und ein eigenes Badezimmer mit einer Dusche. Ein separates Schlafzimmer befindet sich im Erdgeschoss und ein weiteres Schlafzimmer mit niedrigeren Decken (180 cm) erwartet Sie im Obergeschoss.
Das nächste Restaurant liegt weniger als 100 m und ein Lebensmittelgeschäft rund 400 m entfernt.
Zu den weiteren Annehmlichkeiten zählen eine Skiaufbewahrung und ein Skiverleih. Die Umgebung eignet sich ideal zum Skifahren, Radfahren und Wandern.
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis 3 Jahre (einschließlich) übernachten für 10 € pro Person und für den Aufenthalt, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass Zustellbetten auf vorherige Anfrage erhältlich sind und der Verfügbarkeit unterliegen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Unterkunft.Eine Zahlung per Überweisung ist vor der Anreise erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung kontaktieren und entsprechende Kontodaten kommunizieren.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.